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Leistung 08 / 08

Winterdienst in Essen

Im Winter sind Eigentümer und Betriebe verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze sicher zu halten. Wir räumen Schnee, beseitigen Eis und streuen – vor Arbeitsbeginn, nach Feierabend oder bei Bedarf rund um die Uhr, nach den Vorgaben der jeweiligen Kommune.

Kostenlose Begehung · Festpreis-Angebot · Mo–Fr 07–17 Uhr

Leistungsumfang

Das gehört dazu.

Der genaue Umfang steht in Ihrem Leistungsverzeichnis. Was Ihr Objekt nicht braucht, lassen wir weg.

  • 01Schneeräumung auf Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
  • 02Eisbeseitigung und Streudienst mit geeignetem Streumittel
  • 03Nachstreuen und Kontrolle der Wirksamkeit
  • 04Einsatz nach kommunaler Satzung und Verkehrssicherungspflicht
  • 05Bereitschaft während der gesamten Wintersaison
  • 06Abtransport größerer Schneemengen auf Wunsch
  • 07Reinigung der Flächen nach der Saison
  • 08Einsatzdokumentation als Nachweis für Sie

Ablauf

So läuft es ab.

Drei Schritte, ein Ansprechpartner. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.

  1. 01

    Anfrage mit Flächenplan

    Nennen Sie uns die zu betreuenden Flächen und deren Größe – ein Lageplan oder Fotos helfen.

  2. 02

    Begehung und Saisonvertrag

    Wir sehen uns die Flächen an, klären Prioritäten und Zeiten und erstellen ein Angebot für die Saison.

  3. 03

    Einsatz und Dokumentation

    Wir räumen und streuen nach Wetterlage und Vorgabe. Jeder Einsatz wird dokumentiert – als Nachweis für Ihre Verkehrssicherungspflicht.

Geeignet für

Typische Objekte

Ihr Objekt ist nicht dabei? Fragen Sie uns – wir sagen Ihnen ehrlich, ob es passt.

  • Hausverwaltungen und WEG
  • Gewerbeimmobilien und Parkplätze
  • Einzelhandel und Gastronomie
  • Praxen und Bürohäuser
  • Öffentliche Einrichtungen

FAQ

Häufige Fragen: Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir antworten direkt.

+49 201 17162069
01

Ab wann und bis wann läuft der Winterdienst?

Üblicherweise von November bis März. Den genauen Zeitraum legen wir im Saisonvertrag fest.

02

Wann müssen Flächen geräumt sein?

Das regelt die Satzung Ihrer Kommune – in Essen in der Regel werktags ab 7 Uhr. Wir richten uns danach.

03

Was ist, wenn es nachts schneit?

Wir haben während der Saison Bereitschaft und räumen so, dass die Flächen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt sicher sind.

04

Was kostet der Winterdienst?

Je nach Vereinbarung als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Sie erhalten ein Angebot nach der Begehung.

Anfrage

Winterdienst: Angebot anfragen.

Vier Angaben genügen. Wir melden uns mit Rückfragen oder einem Termin für die kostenlose Begehung.

Erreichbar
Mo–Fr 07:00–17:00 Uhr
Antwort
innerhalb von 24 Stunden
Ausführliches Formular mit Fläche und Objekttyp

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